Kindererziehung: Ein Plus in der gesetzlichen Rentenversicherung
Eltern, insbesondere Mütter, schränken ihre Berufstätigkeit für die Erziehung eines Kindes oft jahrelang ein oder gehen gar nicht arbeiten. Damit ihnen durch die Phase der Kindererziehung kein Nachteil bei der gesetzlichen Altersvorsorge entsteht, übernimmt der Bund während dieser Zeit die Rentenbeiträge für erziehende Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung.